Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Handwerksbot - Andreas Stegemann
Stand: 05.12.2025
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Andreas Stegemann, Ringbergstraße 51A, 83707 Bad Wiessee, Deutschland (im Folgenden: "Anbieter"), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden: "Kunde") über die Nutzung branchenspezifischer KI-Chatbots (im Folgenden: "Chatbot") sowie der Terminvereinbarungsfunktion abgeschlossen werden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Anbieter stellt dem Kunden im Rahmen eines Abonnements (Monats- oder Jahresabo) Zugang zu branchenspezifischen KI-Chatbots mit Spezialwissen und Firmeninformationen sowie eine Terminvereinbarungsfunktion via Cal.eu bereit. Der Chatbot wird über einen Embed-Code auf der Website des Kunden integriert. Voraussetzung ist, dass der Kunde oder dessen Dienstleister die Einbettung vornimmt oder entsprechenden Zugang bereitstellt.
2.2. Verfügbarkeit und Uptime-Garantie
2.2.1. Uptime-Garantie
Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit des Chatbots von 99 % im Jahresmittel ("Uptime"). Die Uptime wird gemessen als Prozentsatz der Zeit, in der die Chatbot-Schnittstelle vom Anbieter erreichbar ist, berechnet im Durchschnitt über ein Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember).
2.2.2. Messmethode und Ausnahmen
Die Uptime wird durch automatisierte Monitoring-Systeme des Anbieters gemessen. Folgende Zeiten sind von der Uptime-Berechnung ausgenommen:
- Geplante Wartungsfenster mit mindestens 48 Stunden Vorankündigung per E-Mail (maximal 2 Stunden pro Monat)
- Ausfallzeiten, die durch Faktoren des Kunden oder Dritter verursacht werden (z.B. Website des Kunden nicht erreichbar, Fehler bei der Integration)
- Ausfallzeiten, die durch höhere Gewalt oder Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Anbieters verursacht werden
2.2.3. Konkrete Ausfallszeiten bei 99% Uptime
99% Uptime bedeutet konkret:
- Pro Monat: maximal ~7,2 Stunden Ausfallzeit
- Pro Jahr: maximal ~87,6 Stunden (~3,6 Tage) Ausfallzeit
Diese Werte dienen der Orientierung und sind nicht zugesagt auf einzelne Monate, sondern beziehen sich auf das Jahresmittel.
2.3. Das Abonnement umfasst einen E-Mail-Support; die Reaktionszeit richtet sich nach dem gewählten Plan (Starter-Plan: in der Regel Antwort innerhalb von 48 Stunden an Werktagen; Pro-Plan mit Priority Support: in der Regel Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen) sowie die im gewählten Plan definierten Leistungsmerkmale. Starter-Plan: AI-Chatbot mit Branchenwissen als Basis, 150 Chat-Anfragen pro Monat, 1 Website-Domain, 3 vordefinierte Farbthemen, 2 Starter-Prompts, Cal.eu Terminbuchung (30 Min), 90 Tage Datenspeicherung, DSGVO-konforme Verarbeitung, monatlicher Report per E-Mail und E-Mail-Support mit einer Reaktionszeit von bis zu 48 Stunden an Werktagen. Pro-Plan: AI-Chatbot mit Branchenwissen als Basis, Feintraining mit den individuellen Firmeninhalten des Kunden (z. B. Leistungen, Abläufe, FAQ), 750 Chat-Anfragen pro Monat, bis zu 5 Website-Domains, vollständiges Custom Branding (Logo, Footer-Signatur, Farben, Schriftarten) inkl. Custom CSS, 4 Starter-Prompts, Cal.eu Multi-Slot (15/30/60 Min), 365 Tage Datenspeicherung, DSGVO-konforme Verarbeitung mit erweiterter Datenhaltung, Echtzeit-Benachrichtigungen, tägliche & wöchentliche E-Mail-Reports, Chat-Log auf Anfrage sowie Priority Support mit einer E-Mail-Reaktionszeit von bis zu 24 Stunden an Werktagen. Die Definition der Chat-Anfrage und die Kontingente ergeben sich aus Punkt 4.1b.
2.4. Bereitstellungsfrist und Go-Live
2.4.1. Der Anbieter stellt den initial konfigurierten Chatbot einschließlich Embed-Code grundsätzlich innerhalb von 5 Werktagen nach (i) vollständigem Eingang der im Onboarding-Formular abgefragten Informationen, (ii) Zahlung der vereinbarten Einrichtungsgebühr und (iii) Aktivierung des Abonnements bereit.
2.4.2. Die in Ziffer 2.4.1 genannte Frist ist keine Fixfrist im Rechtssinne, sondern eine unverbindliche Regelfrist. Verzögert sich die Bereitstellung aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (insbesondere aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gemäß Ziffer 2a), liegt kein Verzug des Anbieters vor.
2.4.3. Nach Bereitstellung des Embed-Codes und der Konfigurationsunterlagen obliegt die technische Implementierung des Chatbots auf der Website des Kunden dem Kunden bzw. dessen Dienstleister. Die Inbetriebnahme des Chatbots erfolgt erst nach erfolgreicher Integration des Codes auf der Website des Kunden.
2a. Mitwirkungspflichten des Kunden und Kostentragung bei der Integration
2a.1. Informationspflicht Website-System
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter vor Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
- Das verwendete Content-Management-System (CMS) oder Framework der Website (z.B. WordPress, Shopify, React, Next.js, HTML/CSS, Wix, etc.)
- Den Namen und die Kontaktdaten des technischen Dienstleisters oder Webdesigners, der die Website betreut oder programmiert hat (sofern vorhanden)
- Informationen über besondere technische Anforderungen oder Einschränkungen der Website
2a.2. Mitwirkung bei der Integration
Der Kunde stellt sicher, dass die technische Integration des Chatbot-Embed-Codes auf seiner Website erfolgt. Dies umfasst:
- Die Bereitstellung der notwendigen Zugänge oder Berechtigungen zur Integration des Embed-Codes auf der Website, oder
- Die Beauftragung eines technischen Dienstleisters mit der Integration und die Sicherstellung, dass dieser mit dem Anbieter zusammenarbeitet
2a.3. Zusammenarbeit mit Dienstleistern - Verantwortung des Kunden
Sofern der Kunde einen externen Dienstleister (z.B. Webdesigner, Entwickler, IT-Dienstleister, Webdesign-Agentur) mit der Betreuung oder Programmierung seiner Website beauftragt hat, verpflichtet sich der Kunde:
- Diesem Dienstleister die Zusammenarbeit mit dem Anbieter zu ermöglichen und zu erleichtern
- Den Dienstleister anzuweisen, die vom Anbieter bereitgestellte Implementierungsanleitung zu befolgen und umzusetzen
- Sicherzustellen, dass der Dienstleister dem Anbieter zeitnah auf Rückfragen zur technischen Integration antwortet
- Dem Dienstleister die notwendigen Zugriffe und Vollmachten zur Integration des Chatbots zu erteilen
2a.4. Leistungen und Verpflichtungen des Anbieters zur Unterstützung
Der Anbieter verpflichtet sich:
- Dem Kunden oder dessen technischem Dienstleister eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Implementierung des Chatbot-Embed-Codes zur Verfügung zu stellen
- Die Anleitung so zu gestalten, dass sie für gängige Website-Systeme (CMS, Website-Builder, Frameworks) geeignet ist
- Bei technischen Rückfragen zur Integration per E-Mail-Support (gemäß Punkt 2.3) zur Verfügung zu stehen
- Den Embed-Code so bereitzustellen, dass alle Funktionalitäten des Chatbots (inklusive Terminvereinbarungsfunktion via Cal.eu) vollumfänglich nutzbar sind
2a.5. Kostentragung für Implementierung durch Dienstleister
Die Implementierung des Chatbot-Embed-Codes ist NICHT in den Abo-Gebühren enthalten. Kosten, die durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Integration des Codes entstehen (z.B. Entwickler-, Designer- oder Agenturkosten), gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
Der Anbieter:
- Stellt dem Kunden die Implementierungsanleitung kostenfrei zur Verfügung
- Leistet kostenlosen E-Mail-Support bei Integrationsfragen
- Trägt keine Kosten für die technische Umsetzung durch Dritte
Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, selbst gegen separate Gebühr Implementierungsservices anzubieten. Details dazu sind separate Leistungsvereinbarungen.
2a.6. Haftung und Verantwortung bei Dienstleister-Integration
Der Anbieter haftet nicht für:
- Fehler oder mangelnde Qualität der Implementierung durch den Dienstleister des Kunden
- Unvollständige oder fehlerhafte Umsetzung der Anleitung durch den Dienstleister
- Technische Inkompatibilität zwischen dem Chatbot und der Website, sofern diese auf fehlerhafte Integration durch den Dienstleister zurückzuführen ist
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Auswahl und Überwachung seines Dienstleisters.
2a.7. Folgen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach den Punkten 2a.1 bis 2a.3 nicht oder nicht rechtzeitig nach, und verzögert sich dadurch die Inbetriebnahme des Chatbots, so:
- Gerät der Anbieter nicht in Verzug mit der Leistungserbringung
- Bleibt die Zahlungspflicht des Kunden für das Abonnement bestehen
- Behält sich der Anbieter vor, bei erheblichen Verzögerungen (mehr als 30 Tage nach Vertragsschluss) eine außerordentliche Kündigung mit 14-tägiger Nachfristsetzung auszusprechen
Die Inbetriebnahme des Chatbots erfolgt erst nach erfolgreicher Integration des Codes auf der Website des Kunden, unabhängig davon, wie lange diese Integration dauert.
2.2a. Entschädigung bei Uptime-Unterschreitung
2.2a.1. Best-Effort-Garantie mit limitierter Entschädigung
Die Uptime-Garantie in Punkt 2.2.1 ist eine Best-Effort-Garantie. Sollte die tatsächliche Uptime über ein gesamtes Kalenderjahr gemessen unter 99% liegen, wird der Anbieter dem Kunden nach schriftlichem Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Jahres folgende Entschädigung gewähren:
- Für je angefangene 0,1% Unterschreitung: 5% Gutschrift der jährlichen Abo-Gebühren (maximal 30% Gutschrift)
Beispiel:
- Uptime 98,5% → Unterschreitung von 0,5% → 3 × 5% = 15% Gutschrift
- Uptime 97,0% → Unterschreitung von 2,0% → 20 × 5% = 100% (gekürzt auf max. 30%) = 30% Gutschrift
2.2a.2. Antragstellung
Der Kunde muss die Unterschreitung schriftlich (per E-Mail) mit Nachweis der Uptime-Ausfälle bei dem Anbieter geltend machen. Der Anbieter wird die Uptime-Daten zur Verfügung stellen.
2.2a.3. Form der Entschädigung
Die Gutschrift wird als Guthaben auf dem Kundenkonto verrechnet oder (auf Wunsch des Kunden) als prozentuale Kürzung der nächsten Abonnement-Zahlungen angewendet.
2.2a.4. Ausschließliches Entschädigungsrecht
Die in diesem Punkt 2.2a definierte Gutschrift ist das ausschließliche Entschädigungsrecht des Kunden bei Uptime-Unterschreitung. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen (siehe Punkt 7 - Haftung).
2.2a.5. Verfallsdatum für Ansprüche
Ansprüche auf Entschädigung müssen innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Kalenderjahres geltend gemacht werden. Danach verfallen sie.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Darstellung der Abonnements auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
3.2. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Abonnement über die Website bucht (Angebot) und der Anbieter die Buchung per E-Mail bestätigt (Annahme).
3.3. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat, sofern nicht das Jahresabo gewählt wird.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise für das Abonnement betragen:
STARTER-PLAN:
Monatsabo:
- 59,00 € netto (zzgl. 19% MwSt.) pro Monat
- Abrechnung monatlich im Voraus
- Kündbar zum Monatsende (siehe Punkt 8.1)
Jahresabo:
- 590,00 € netto (zzgl. 19% MwSt.) pro Jahr
- Abrechnung jährlich im Voraus
- Entspricht ca. 49,17 € pro Monat (= 2 Monate gratis)
- Automatische Verlängerung um weitere 12 Monate (siehe Punkt 8.1)
---
PRO-PLAN:
Monatsabo:
- 119,00 € netto (zzgl. 19% MwSt.) pro Monat
- Abrechnung monatlich im Voraus
- Kündbar zum Monatsende (siehe Punkt 8.1)
Jahresabo:
- 1.190,00 € netto (zzgl. 19% MwSt.) pro Jahr
- Abrechnung jährlich im Voraus
- Entspricht ca. 99,17 € pro Monat (= 2 Monate gratis)
- Automatische Verlängerung um weitere 12 Monate (siehe Punkt 8.1)
4.1a. Einrichtungsgebühr
4.1a.1. Höhe und Fälligkeit
Zusätzlich zu den Abo-Gebühren fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr an, die je nach gewähltem Plan variiert:
- STARTER-PLAN: 49,00 € netto (zzgl. 19% Mehrwertsteuer = 58,31 € brutto)
- PRO-PLAN: 99,00 € netto (zzgl. 19% Mehrwertsteuer = 117,81 € brutto)
Diese Gebühr wird bei Vertragsschluss berechnet und ist vor Inbetriebnahme des Chatbots fällig.
4.1a.2. Leistungen der Einrichtungsgebühr
Die Einrichtungsgebühr deckt folgende Leistungen ab:
a) Design-Anpassung und Branding
- STARTER-PLAN: Auswahl aus 3 vordefinierten Farbthemen
- PRO-PLAN: Vollständige Anpassung des Chatbot-Layouts und der Chatbot-Bubble an das Corporate Design und Farbschema der Kundenwebsite (inkl. Logo, Farbe, Schriftart und Custom CSS)
- Customization der visuellen Elemente (Farben, Icons, Größe, Position)
b) Training und Konfiguration des Chatbots
- Einarbeitung und Integration individueller Firmeninformationen in den Chatbot
- Konfiguration mit branchenspezifischem Spezialwissen des Kunden
- Training des KI-Modells auf Basis der Kundenunternehmensdaten
- Anpassung des Chatbot-Verhaltens und der Antwortmuster an die Geschäftstätigkeit des Kunden
c) Konfiguration der Terminvereinbarungsfunktion
- STARTER-PLAN: Cal.eu-Terminvereinbarung (30 Min)
- PRO-PLAN: Cal.eu Multi-Slot (15/30/60 Min)
- Anpassung auf Geschäftszeiten, Verfügbarkeiten und Feiertage des Kunden
d) Konfiguration des E-Mail-Workflows und Benachrichtigungssystem
- STARTER-PLAN: Monatlicher Report per E-Mail
- PRO-PLAN: Echtzeit-Benachrichtigungen, tägliche & wöchentliche Reports
- Einrichtung des automatisierten E-Mail-Workflows für Kundeninteraktionen
- Konfiguration von automatisierten E-Mail-Benachrichtigungen für:
* Notfall- und Schadensfallmeldungen
* Angebote und Angebotswünsche
* Rückrufwünsche und Termininformationen
- Integration von E-Mail-Vorlagen mit individuellen Kundendaten
- Konfiguration von Versandadressen und Empfängerlisten
e) Technische Bereitstellung
- Erstellung des individuellen Embed-Codes
- Technische Konfiguration und Aktivierung des Chatbots
- Vorbereitung für die Integration auf der Kundenwebsite
4.1a.3. Nicht enthalten in der Einrichtungsgebühr
Die Einrichtungsgebühr deckt NICHT ab:
- Die physische Integration des Embed-Codes auf der Website (siehe Punkt 2a)
- Laufende Updates oder Neukonfigurationen nach Inbetriebnahme
- Erweiterung um zusätzliche Funktionen über die Standardausstattung hinaus
- Beratungsleistungen, die über die Einrichtung hinausgehen
4.1a.4. Zahlungsbedingungen
Die Einrichtungsgebühr wird zusammen mit der ersten Abo-Gebühr abgerechnet und ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Chatbots. Ohne Zahlung der Einrichtungsgebühr wird der Chatbot nicht freigeschaltet.
4.1a.5. Kein Widerrufsrecht (B2B)
Da sich dieses Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB. Die Einrichtungsgebühr wird nach Erbringung der Einrichtungsleistungen nicht erstattet, auch wenn der Kunde die Integration nicht durchführt oder den Vertrag später kündigt.
4.1b. Definition "Chat-Anfrage" und Nutzungskontingent
Eine "Chat-Anfrage" ist jede eingehende Nutzer-Nachricht an den Chatbot. Ein Standard-Austausch besteht somit aus zwei Turn-Takes (Frage des Nutzers + Antwort des Chatbots) und entspricht genau einer Chat-Anfrage. Folgefragen eines Nutzers gelten jeweils als neue Chat-Anfrage. Wird das jeweilige Monatskontingent erreicht, kann der Anbieter den Bot bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums automatisch in einen Fallbackmodus versetzen (z.B. Hinweis auf Telefon/E-Mail) oder die Beantwortung stoppen.
Tarifübersicht:
| Plan | Limit pro Monat | Typischer Umfang* |
|---------|-----------------|-------------------|
| Starter | 150 Chat-Anfragen | ≈ 75 Austauschpaare (Frage + Antwort) |
| Pro | 750 Chat-Anfragen | ≈ 375 Austauschpaare (Frage + Antwort) |
*Ein Austauschpaar besteht aus zwei Chat-Nachrichten (Nutzerfrage + KI-Antwort) und entspricht exakt einer Chat-Anfrage.
4.2. Der Anbieter behält sich vor, die Preise jährlich an den Verbraucherpreisindex (CPI) anzupassen, maximal jedoch um 5% pro Kalenderjahr. Anpassungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich per E-Mail mitgeteilt.
Bei Monatsabos gelten Preisanpassungen ab dem ersten Tag des Folgemonats nach Ablauf der Ankündigungsfrist. Bei Jahresabos gelten Preisanpassungen erst mit Beginn der nächsten Vertragslaufzeit (bei automatischer Verlängerung).
Der Kunde hat bei Preiserhöhungen von mehr als 3% das Recht zur außerordentlichen Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Preisanpassung.
4.3. Die Zahlung erfolgt über Stripe (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder Rechnung).
Monatsabo: Abrechnung monatlich im Voraus (jeweils zum 1. des Monats).
Jahresabo: Abrechnung jährlich im Voraus (einmal pro Jahr).
Rechnungen werden elektronisch per E-Mail gestellt und enthalten die USt-ID des Anbieters.
4.4. Bei Zahlungsverzug erhebt der Anbieter übliche Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Befindet sich der Kunde mit mehr als zwei Monatsbeträgen im Rückstand, behält sich der Anbieter vor, den Zugang zum Chatbot zu sperren, bis die Zahlung erfolgt ist.
4.5. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen.
4.6. Die Einrichtungsgebühr (Punkt 4.1a) wird zusammen mit der ersten Abo-Gebühr abgerechnet und ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Chatbots. Die Höhe der Einrichtungsgebühr richtet sich nach dem gewählten Plan (Starter: 49,00 € netto, Pro: 99,00 € netto).
5. Nutzungsrechte und -beschränkungen
5.1. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Chatbot für die Dauer des Abonnements.
5.2. Der Embed-Code und der Zugang zum Chatbot dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder außerhalb der vertraglich vereinbarten Website des Kunden genutzt werden.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Chatbot nur für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und keine Inhalte einzugeben, die gegen geltendes Recht verstoßen.
6. Gewährleistung
6.1. Der Anbieter gewährleistet, dass der Chatbot die vereinbarte Beschaffenheit aufweist:
- Verfügbarkeit (Uptime): 99% im Jahresmittel (siehe Punkt 2.2)
- Nutzungslimit: planabhängiges Chat-Anfrage-Kontingent gemäß Punkt 4.1b
- E-Mail-Support: planabhängige Antwortzeit gemäß Punkt 2.3 (Starter-Plan: bis zu 48 Stunden, Pro-Plan: bis zu 24 Stunden an Werktagen)
6.2. Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich (per E-Mail an support@handwerksbot.de) angezeigt werden. Der Anbieter behebt Mängel innerhalb angemessener Frist.
6.3. Eine Garantie für ununterbrochene Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit wird nicht übernommen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
7. Haftung
7.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut). Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den jährlichen Abonnementpreis.
Bei Uptime-Unterschreitungen haftet der Anbieter ausschließlich nach Punkt 2.2a (Entschädigung durch Gutschrift). Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
7.3. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Datenverlust, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Kündigung
8.1. Kündigungsfristen:
Monatsabo:
Das Monatsabo kann mit einer Frist von einem Tag zum Monatsende gekündigt werden. Bei Kündigung bis zum 30. eines Monats endet das Abo am letzten Tag desselben Monats. Das Abonnement verlängert sich automatisch monatlich, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
Jahresabo:
Das Jahresabo kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der 12-monatigen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Bei Vertragsschluss am 15.01.2025 muss die Kündigung spätestens am 15.12.2025 eingehen, um eine automatische Verlängerung zu verhindern. Das Abonnement verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
8.2. Kündigungen sind schriftlich per E-Mail an support@handwerksbot.de zu richten.
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bad Wiessee, Deutschland, soweit gesetzlich zulässig.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
10.3. Der Kunde erkennt an, dass der Chatbot und dessen Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Jegliche Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens ist untersagt.